Öffnungszeiten
Wir arbeiten in unserer Praxis nach Terminabsprache. Gern können Sie mit uns in Kontakt treten. Wir sind von Montag bis Samstag für Sie erreichbar.
Heilmittelverordnung
Sie benötigen für Ihre Behandlungen in unserer Praxis eine Heilmittelverordnung, die von folgenden Ärzten ausgestellt werden kann:
- Allgemeinarzt
- Kinderarzt
- HNO Arzt
- Neurologe
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
- Psychiater
- Phoniater
Gerne dürfen jeweilige Fachärzte uns auch telefonisch kontaktieren, um sich mit unserem Team über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten- und Therapiefortschritte kurzzuschließen. Es besteht in unserer Praxis auch die Möglichkeit für Ratsuchende eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Besteht der Bedarf nach systemischer Beratung außerhalb eines logopädischen Kontextes bieten wir diese als IGeL-Leistung mit 60 € pro 45 Minuten an.
Unsere Therapien werden in Einzel- und Gruppentherapien durchgeführt
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die systemische Beratung von Familien, Angehörigen und Eltern, da Therapieinhalte vom Patienten in den Alltag und sein soziales Umfeld integriert werden sollen und dort weitere Unterstützung finden dürfen.
Diagnostik
Die für die Definition des Störungsbildes notwendige Diagnostik erfolgt unter Anwendung standardisierter Testverfahren und in Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Mitunter wird dabei auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten notwendig.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden dem Patienten und, soweit erwünscht, dessen Angehörigen erläutert.
Beratung
Das Beratungsgespräch beinhaltet die Aufklärung über Ursachen und Auswirkungen der jeweilig vorliegenden Störung sowie Hinweise und Anleitungen im Umgang mit dieser. Wir informieren unsere Patienten und Ihre Angehörigen über allgemeine und zeitnahe Inhalte und Verläufe der erforderlichen Therapie.
Ein Beratungsgespräch kann jederzeit gern auch vom Patienten oder dessen Angehörigen angeregt werden.
Therapie
Jede Behandlungssitzung umfasst Übungen, Gespräche und Anleitungen zum häuslichen Üben entsprechend des individuellen Störungsbildes.
Hausbesuche
Besteht die Notwendigkeit einer häuslichen Betreuung des Patienten, erfolgt diese nach Verordnung durch den behandelnden Arzt im Hausbesuch.
Therapiebericht
Am Ende eines Therapiezyklus oder nach Anforderung händigen wir dem behandelnden Arzt unsere Ausführungen zum Therapieverlauf, Erfolg und (soweit notwendig) weiterführenden Empfehlungen aus.